Segelanweisungen
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Regeln:Untereinander segeln die teilnehmenden Boote nach den Wettfahrtregeln (WR 2009-2012), gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Nach Sonnenuntergang oder bei verminderter Sicht müssen die Navigationslichter eingeschaltet sein. Boote, die ohne Lichterführung fahren, wenn diese vorgeschrieben ist, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Schifffahrt auf der Trave darf weder gefährdet noch behindert werden!
Bitte dazu diese Hinweise lesen!
Die Schifffahrt auf der Trave darf weder gefährdet noch behindert werden!
Bitte dazu diese Hinweise lesen!
Startlinie:
Auf der Schlutuper Wiek zwischen Startschiff und dem Feuerträger des Unterfeuers Schlutuper Wiek.
Startzeiten und Startablauf: (Änderung WR 26)
Ankündigung zum 1. Start um 17:50 Uhr. Startablauf siehe Gruppeneinteilung.
Startverschiebung:
Antwortwimpel am Startschiff.
Ein Schallsignal beim Niederholen, eine Minute später erfolgt das Ankündigungssignal für den 1. Start. Die im Startablauf angegebenen Zeiten verschieben sich entsprechend.
Bahn:
Die Bahn besteht aus zwei Runden, die ohne Unterbrechung wie folgt gesegelt werden:
Start – Deviationsdalben (BB) – Tor zwischen Start-/Zielschiff und dem Feuerträger des Unterfeuers Schlutuper Wiek – Deviationsdalben (BB) – Ziel
Beim Passieren des Tors kann wahlweise der Feuerträger an Backbord oder das Start-/Zielschiff an Steuerbord gelassen werden. Bitte Vorsicht wegen des Ankergeschirrs!
Start – Deviationsdalben (BB) – Tor zwischen Start-/Zielschiff und dem Feuerträger des Unterfeuers Schlutuper Wiek – Deviationsdalben (BB) – Ziel
Beim Passieren des Tors kann wahlweise der Feuerträger an Backbord oder das Start-/Zielschiff an Steuerbord gelassen werden. Bitte Vorsicht wegen des Ankergeschirrs!
Bahnverkürzung:
Die Boote werden auch gezeitet, wenn sie nach der ersten Runde das Tor passieren.
Im Falle einer Bahnverkürzung wird diese Zeit gewertet und keine weitere Runde gesegelt. Wenn es erforderlich ist, kann die Übungsfahrt auch abgebrochen werden, wenn sich schon Boote auf der zweiten Runde befinden; dann gilt als Zieldurchgangszeit die Zeit der ersten Runde.
Wenn die Umstände es erfordern, kann auch an anderen Stellen der Bahn gezeitet werden, das Ziel ist dann an der Position des Zielschiffs zu erkennen.
Im Falle einer Bahnverkürzung wird diese Zeit gewertet und keine weitere Runde gesegelt. Wenn es erforderlich ist, kann die Übungsfahrt auch abgebrochen werden, wenn sich schon Boote auf der zweiten Runde befinden; dann gilt als Zieldurchgangszeit die Zeit der ersten Runde.
Wenn die Umstände es erfordern, kann auch an anderen Stellen der Bahn gezeitet werden, das Ziel ist dann an der Position des Zielschiffs zu erkennen.
Ziel:
Die Ziellinie befindet sich auf der Schlutuper Wiek zwischen Zielschiff und dem Feuerträger des Unterfeuers Schlutup. Bei einer Bahnverkürzung kann die Ziellinie u. U. auf der Bahn zwischen Zielschiff und einem markanten Gegenstand (z.B. Leuchtpfahl, Tonne usw.) ca. rechtwinklig zum Kurs ausgelegt werden.
Zeitlimit und Abbruch:
Das Zeitlimit wird auf 20:30 Uhr festgesetzt.
Bei einer Startverschiebung wandert das Zeitlimit entsprechend nach hinten (2 Stunden 30 Minuten vom 1. Start an gerechnet). Abbruch der Übungsfahrt erfolgt durch drei Schallsignale vom Start-/Zielschiff.
Bei einer Startverschiebung wandert das Zeitlimit entsprechend nach hinten (2 Stunden 30 Minuten vom 1. Start an gerechnet). Abbruch der Übungsfahrt erfolgt durch drei Schallsignale vom Start-/Zielschiff.
Aufgabe und Seefunk:
Ein Boot, das aufgibt und nicht durchs Ziel segelt, muss dies dem Start-/Zielschiff unverzüglich bekannt geben, damit keine unnötige Suche ausgelöst wird. Das Start-/Zielschiff ist auf Kanal 69 empfangsbereit oder telefonisch (0172 4244188 bzw. 01578 2447569) erreichbar.
Grundberührung: (Änderung WR 42.3 (g) )
Ein Boot, das auf Grund aufgelaufen ist, darf den Motor benutzen um sich zu befreien. Wenn es den Motor benutzt hat, muss es diesen sofort abstellen, ohne sich einen Vorteil zu verschaffen, sobald es unter Segeln sicher manövrieren kann, und die Ersatzstrafe ausführen.
Ersatzstrafe: (Änderung WR 44)
Ein Boot, das in der Übungsfahrt gegen eine Regel des Teils 2 der WR (Begegnung von Booten) verstoßen oder wegen einer Grundberührung den Motor benutzt hat, kann zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Strafe auf sich nehmen, die in einer Drehung unter Segeln bestehen muss.
Ein Boot nimmt eine Strafdrehung an, wenn es sich sobald wie möglich nach dem Vorfall von anderen Booten frei segelt und eine vollständige Drehung einschließlich einer Wende und einer Halse macht.

